- E-Cash
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Electronic Cash.* * *
E-Cash[Abk. für Electronic Cash, dt. »elektronisches Geld«] (E-Money), Sammelbezeichnung für Software, mit welcher der herkömmliche Zahlungsverkehr mit Bargeld oder Überweisungen ersetzt werden kann. Man benutzt den Begriff v. a. bei Transaktionen, die über das Internet getätigt werden.Die einfachste Form des E-Cash sind sog. Micropayment-Systeme. Diese enthalten nur geringfügige Sicherheitsvorkehrungen und sind für Beträge bis etwa 10 € geeignet. Dabei erwirbt man das elektronische Äquivalent eines Warengutscheins oder Coupons, die nur für einen bestimmten Anbieter gelten, wobei der Erwerb auf konventionellem Wege - z. B. per Kreditkarte - geschieht. Mit diesen Coupons werden dann Leistungen des Anbieters bezahlt. Micropayment wird häufig für Downloads von kleinen Programmen oder Add-ons verwendet. Beispiele für solche Micropayment-Systeme sind Millicent von DEC oder CyberCoin von CyberCash (heute VeriSign). Andere Formen sind etwa das sog. Pay-per-Rubbel der österreichischen Paysafecard AG; dabei wird auf normale Weise eine Plastikkarte erworben. Auf deren Rückseite muss man ein Feld freirubbeln, in welchem dann ein Code erscheint, mit dem die Zahlung im Internet vorgenommen werden kann. Auch die Deutsche Telekom wollte im vierten Quartal 2001 ein solches Prepaid-Micropayment anbieten.Am weitesten im Internet verbreitet und auch für größere Beträge geeignet sind E-Cash-Verfahren, die auf Kreditkarten als Zahlungsmittel im Internet aufsetzen. Analog zum in den USA üblichen Vorgehen, einfach seine Kreditkartendaten per Telefon dem Zahlungsempfänger mitzuteilen, werden im Internet über eine einfache Verbindung Kundenname sowie Nummer und Gültigkeitsdauer der Karte übertragen. Dies ist allerdings noch kein wirkliches E-Cash und verhältnismäßig riskant; außer dem Abhören des Zahlungsdatenverkehrs droht auch Diebstahl der Kundendaten vom Server des Anbieters. Besser ist eine verschlüsselte Weiterleitung der Kreditkarteninformation, die außerdem mit einer digitalen Signatur versehen wird. Der Zahlungsempfänger selbst gibt die Daten unbesehen (er könnte sie auch gar nicht entschlüsseln) an den E-Cash-Host weiter, welcher für die korrekte Übermittlung an Banken bzw. Kreditkartenunternehmen sorgt. Erste Entwicklungen in diesem Bereich begannen 1995 u. a. bei CyberCash, diese Firma war auch an der Einrichtung des Online-Transaktions-Standards SET beteiligt. Weil die Infrastruktur der Bezahlung mit Kreditkartendaten weltweit vorhanden ist, spielt sie auch im Internet - verbunden mit einer sicheren Verschlüsselungstechnik - bisher die Hauptrolle im Electronic Payment. Ein Anzeichen hierfür ist auch die Übernahme von CyberCash durch den Marktführer im Bereich der Datenverschlüsselung, VeriSign, im Mai 2001. Ein weiterer Anbieter von elektronischer Kreditkartenzahlung ist Firstgate, der außerdem auch noch die klassische Lastschriftzahlung an die Bedürfnisse des Internets angepasst hat.Im Gegensatz zur Internet-Kreditkartennutzung tun sich die »echten« E-Cash-Systeme am Markt noch recht schwer. Hierunter ist sog. elektronisches oder virtuelles Geld zu verstehen, welches im Internet kursieren kann wie ein Geldschein in der realen Welt. Virtuelles Geld erhält man von seiner Bank, wo es vom Konto abgebucht und dann auf die eigene Festplatte oder ein anderes elektronisches Speichermedium »verschoben« wird. Wie bei realem Geld ist neben Diebstahl die Geldfälschung das größte Problem - durch das Kopieren der entsprechenden Dateien könnte man noch leichter elektronische »Blüten« herstellen als Papierblüten mit einem Farbkopierer. Daher muss virtuelles Geld mit Seriennummern versehen werden, mithilfe derer sichergestellt wird, dass derselbe Geldbetrag nur einmal von derselben Person ausgegeben werden kann. Die Schwierigkeit beim E-Cash liegt nun in der Überprüfung dieser Seriennummern: Man benötigt zentrale Server, auf denen alle jemals ausgegebenen Seriennummern-Äquivalente gespeichert sind, und von denen aus der Zahlungsempfänger online eine Bestätigung der Echtheit des eingegangenen virtuellen Geldes erhält. Dieses aufwendige Verfahren ließe sich nur umgehen, wenn die virtuellen Scheine personalisiert, also mit eindeutigen Benutzerkennungen versehen würden. Dann allerdings wäre der gläserne Kunde nicht weit, dessen Geldgeschäfte von interessierten Kreisen lückenlos nachvollzogen werden könnten. Selbst wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstünden, ist zu befürchten, dass solche sensiblen Funktionen durch Datendiebstahl in unbefugte Hände gelangen könnten. Spezielle Übertragungsverfahren versuchen dieses Problem dadurch abzumildern, dass die Identität des Absenders einer elektronischen Zahlung nur dann rekonstruiert werden kann, wenn er mehrfach mit den gleichen Geldeinheiten zahlt.Es gibt noch eine weitere grundsätzliche Schwierigkeit bei rein elektronisch gespeichertem Geld: Außer durch physikalischen Verlust oder Diebstahl einer Festplatte oder Diskette, auf denen virtuelles Geld gespeichert ist, könnte man es in ungünstigen Fällen bereits durch einen Systemabsturz oder eine Virusattacke verlieren. Schützt man sich davor durch das Anfertigen einer Backup-Kopie, läuft man Gefahr, Geldfälschung zu betreiben, indem man gesetzliche Zahlungsmittel (nämlich die E-Cash-Dateien) kopiert. Hier ist sowohl in der Software-Entwicklung als auch bei den gesetzlichen Regelungen noch Einiges zu tun.Ein Schritt zur Schaffung eines zuverlässigen rechtlichen Rahmens war die Richtlinie über »E-Geld-Institute« (»E-Money-Institutions«), welche Ende 2000 von der EU-Kommission erlassen wurde und bis Ende April 2002 von den nationalen Regierungen/Parlamenten umgesetzt werden muss. Das Ziel dieser Richtlinie ist eine harmonische gemeinschaftsweite Entwicklung der Aktivitäten von Kreditinstituten bei der Ausgabe elektronischen Geldes. Auch sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen klassischen und Internetbanken vermieden werden sowie die Wirksamkeit geldpolitischer Maßnahmen auch bei E-Cash sichergestellt werden.Aus den genannten Gründen haben eine Reihe von Anbietern im Bereich Micropayment/virtuelles Geld nach zunächst guten Aussichten wieder aufgeben müssen - kurz nach der Übernahme von CyberCash durch VeriSign stellte der Dienst »eCash« seine Arbeit ein. Er war u. a. stark von der Deutschen Bank 24 unterstützt worden. Ein wirklicher Durchbruch des elektronischen Geldes ist wahrscheinlich erst dann zu erwarten, wenn einheitliche und durchschaubare technische Standards etabliert sind. Es gibt zwar Kandidaten dafür (z. B. CEPS), aber wann dies der Fall sein wird, ist noch nicht abzusehen.TIPP:Der deutsche Text der EU-Richtlinie über elektronisches Geld (»Richtlinie 2000/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten«) kann unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2000/l_27520001027de.html bestellt werden.
Universal-Lexikon. 2012.